Teilnahmebedingungen (AGB)

Bitte lese diese AGB sorgfältig vor Deiner Buchung durch.

Sie regeln die Geschäftsbeziehung im Rahmen von Veranstaltungsverträgen, die mit mir (Raoul Weber) als Seminar- / Workshopveranstalter (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) und Dir als Workshop- Coaching- oder Seminarteilnehmer (im Folgenden „Kunde“ genannt) geschlossen werden.

 

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

 

(1) Für Verträge zwischen dem Veranstalter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Mit der Anmeldung zu den Ausbildungsgängen, Seminaren, Vorträgen Praxistraining, Reisen Beratungen, Gastdozent-Buchungen bzw. weiterer von Raoul Weber angebotenen Leistungen erkennt der Kunde diese AGBs an.

(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der Ausbildungsverträge /Verträge nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§ 2 Leistungsbeschreibung

 

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Angebots-, Vortrags- und Seminarbeschreibungen oder aus den hieraus resultierenden Angaben in der Teilnahmebestätigung vom Veranstalter.  Die in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen zum Inhalt und Ablauf der Ausbildungen, des Seminars, Praktikums, Workshops, der Reise oder sonstigen Veranstaltung (Leistungen) zu erklären, über die der Kunde auf jeden Fall vor Beginn der Leistungen informiert wird. Zudem behält sich der Veranstalter vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen. Der Veranstalter ist jedoch bemüht, jede mögliche Änderung im Einvernehmen mit den Kunden vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt.

 

§ 3 Teilnahmebedingungen

 

Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnahme bzw. das Mitführen von Hunden ist gestattet bzw. erwünscht, wenn es in der Veranstaltungsbeschreibung ausgeschrieben ist. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Auflagen zum Führen eines Hundes in dem Bundesland, in dem die Leistung in Anspruch genommen wird, erfüllt werden. Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund bestehen und der Hund muss einen aktuellen Impfschutz besitzen (Impfausweis ist bei Bedarf vorzulegen). Darüber hinaus versichert der Tierhalter bzw. Kunde, das sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat.

Der Tierhalter bzw. Kunde haftet für alle Schäden, die durch sein Tier verursacht werden. Hierzu gehören auch Verunreinigungen durch Tiere, die innerhalb und außerhalb der Veranstaltungsräume vom Tierhalter bzw. Kunden unaufgefordert und vollständig zu beseitigen sind. Läufige Hündinnen dürfen verständlicher Weise nicht zu den Veranstaltungen mit gebracht werden. Mit der Anmeldung erklärt jeder Kunde, dass diese Bedingungen erfüllt und akzeptiert sind.

 

§ 4 Anmeldung und Bezahlung (Abschluss des Vertrages)

 

1. Anmeldung:

Der Kunde meldet sich schriftlich, per E-Mail bzw. online über das Anmeldeformular für eine Veranstaltung / Leistung an. Der Kunde kann sich nur anmelden wenn er sowohl die AGB wie die Nutzungsbedingungen anerkennt.

Der Kunde erhält nach Eingang seiner Anmeldung umgehend – freie Plätze vorausgesetzt – eine E-Mail mit einer Teilnahmebestätigung sowie eine Zahlungsaufforderung. Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung kommt der zugrunde liegende Veranstaltungsvertrag rechtsverbindlich zustande. Der Veranstalter verpflichtet sich alle Angaben in der Anmeldung strikt vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiter zu geben.

Sofern die Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung begrenzt ist, werden die Teilnehmerplätze in der Reihenfolge des Zahlungseingangs vergeben. Der Veranstalter hat insofern das Recht, auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist eingeht, damit ein Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden kann. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung abzusagen, wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird eine schon gezahlte Teilnahmegebühr zurück erstattet. Der Veranstalter behält sich vor, den Veranstaltungsort zu ändern, sofern dies aus organisatorischen Gründen notwendig sein sollte.

2. Bezahlung und Fälligkeit:

Zahlungen für Einzelveranstaltungen werden ab Rechnungsstellung mit 21-tägiger Zahlungsfrist fällig. Bei Anmeldung ab 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ist die vollständige Rechnung umgehen und spätestens bis zum Veranstaltungstag zu zahlen. Eine Ratenzahlung ist nach Absprache möglich, der Veranstalter behält sich vor Teilzahlungen abzulehnen.

Die vollständige Veranstaltungsgebühr muss spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto vom Veranstalter eingegangen sein. Der Veranstalter kann bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen Säumniszuschläge erheben. Der Veranstalter behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen den Teilnehmerplatz an eine andere Person weiter zu geben. Alle Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inkl. der in Deutschland gesetzlichen Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer von aktuell 19%.

 

§ 5 Anmeldung für mehrere Personen

 

Soweit die Anmeldung / Buchung weitere Kunden einschließt, handelt die anmeldende / buchende Person als deren Vertreter. Die anmeldende / buchende Person haftet für die Erfüllung des Vertrages auch für die in die Leistungen einbezogenen weiteren Personen.

 

§ 6 Rücktritt (Stornierung) durch den Kunden

 

Ein Rücktritt durch den Kunden ist in schriftlicher Form ohne Angabe von Gründen möglich (gültiges Datum: Eingang der Rücktrittserklärung). Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.

Bei Veranstaltungen (keine Reisen):

Bis sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 10% des Entgelts für die Veranstaltung

bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 30% des Entgelts für die Veranstaltung

bei Rücktritt ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung sowie bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.

Sollte Raoul Weber einen Ersatzteilnehmer stellen können, erhält der Kunde die Teilnahmegebühren unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % zurück.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

Zur Vermeidung von Stornierungskosten, kann der Kunde auch einen Ersatzteilnehmer benennen.

bei Reisen:

bis 6 Wochen vor Reisebeginn 20% des Reisepreises,

ab 6 Wochen vor Reisebeginn 50% des Reisepreises,

ab 2 Wochen vor Reisebeginn 100% des Reisepreises.

Sollte Raoul Weber einen Ersatzteilnehmer stellen können, erhält der Kunde die Teilnahmegebühren unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % zurück.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

Zur Vermeidung von Stornierungskosten, kann der Kunde auch einen Ersatzteilnehmer benennen.

Der Kunde kann bei Nichtteilnahme einen Ersatzteilnehmer stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Kunde und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

Stornierung von Unterkünften (keine Reisen):

Für die evtl. erforderliche Stornierung von Unterkünften sorgt der Kunde selbst. Eventuell anfallende Stornokosten sind vom Kunden selbst zu tragen.

 

§ 7 Rücktritt durch den Veranstalter

 

Der Veranstalter kann vom Vertrag zurück treten;

Ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 5 AGB, wenn sich der Kunde sich vertragswidrig verhält, insbesondere wenn andere Kunden oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden.

Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn (Einzelveranstaltung, Seminare, Vorträge), wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Dabei wird der eingezahlte Betrag vom Veranstalter voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.

Bis vier Wochen vor Reiseantritt einer Reise (4 ÜN und mehr) bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Dabei wird der eingezahlte Betrag vom Veranstalter voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.

Bis zwei Wochen vor Reiseantritt einer Reise (3 ÜN und weniger) bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Dabei wird der eingezahlte Betrag vom Veranstalter voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.

Bei Ausfall des Kursleiters/Referenten/Reiseleiters, z.B. durch plötzliche Erkrankung, und in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen. Der Veranstalter wird sich gegebenenfalls um eine schnellstmögliche Ersatz-Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht für eventuell darüber hinausgehende Schäden, die einem Kunden durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen.

 

§ 8 Haftung durch den Veranstalter

 

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern oder anerkannten Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden und insbesondere Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen.

Alle Begleitpersonen sind durch den Kunden in Kenntnis des Haftungsausschlusses zu setzen.

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.

Der Kunde haftet für die von sich oder seinem Hund verursachten Schäden und muss über einen entsprechenden ausreichenden Versicherungsschutz verfügen.

Daneben gilt bei Reisen ferner:

Für alle Schadensersatzansprüche gegen Raoul Weber und seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Raoul Weber für Sachschäden pro Kunde und Reise mit maximal der dreifachen Höhe des Reisepreises. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen Raoul Weber ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Wird im Rahmen einer Reise, oder zusätzlich zu dieser, eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Veranstalter insoweit Fremdleistungen. Der Veranstalter haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die dem Teilnehmer gegenüber ausdrücklich hin zu weisen ist. Bei Reisen mit besonderen Risiken, z. B. mit Expeditionscharakter, übernimmt der Veranstalter im Hinblick auf diese Risiken (z. B. planmäßige Programmdurchführung) keine Haftung. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle oder Erkrankungen im Zusammenhang mit Exkursionen, Besichtigungen usw. An Programmteilen wie Wanderungen, Bergbesteigungen, Baden, sportlichen Betätigungen aller Art (z. B. Fahrradtouren) sowie ähnlichen mit Risiken verbundenen Betätigungen beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Bankettbesuche, Ausstellungsbesuche etc.). Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die zusätzlich zu den im Reisevertrag genannten vor Ort erbracht und/oder vermittelt werden.

 

§ 9 Mitwirkungspflicht

 

Der Kunde ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.

Bei Reisen ist der Kunde ferner verpflichtet, seine Beanstandung(en) unverzüglich an den Veranstalter oder den Reisebegleitern zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Schäden am Reisegepäck müssen zur Wahrung von Ansprüchen sofort bei Feststellung dem Beförderungsunternehmen angezeigt werden.

 

§ 10 Gewährleistung

 

Der Veranstalter weist darauf hin, dass Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden können, soweit der Kunde es nicht schuldhaft unterlassen hat, dem Veranstalter einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Wird die Leistung in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so ist der Kunde zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn der Kunde dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder diese vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

 

§ 11 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften für Reisende

 

Der Kunde ist für die Einhaltung der durch den Veranstalter mitgeteilten Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation von CANDOG bedingt sind.

 

§ 12 Verjährung von Ansprüchen

 

Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 13 Foto- und Filmerlaubnis

 

Während der Veranstaltungen können im Auftrag vom Veranstalter Fotos von Aktivitäten und von Kunden und deren Hunden gemacht werden. Um die bestmögliche Analyse der praktischen Trainings zu gewährleisten, werden bei einigen Veranstaltungen, Fotos der Aktivitäten und von Kunden und deren Hunden erstellt und zur Erläuterung verwendet. Ich zeige nach einem Seminar eine Fotoauswahl auf meiner Internetseite, auf der Raoul Weber Facebook-Fanpage und verwenden einige Bilder bei Vorträgen, zur Veranschaulichung bei Seminaren, sowie als Lehrmaterial oder für andere kommerzielle Zwecke.

Mit Abschluss des Teilnahmevertrages ohne schriftlichen Widerspruch gibt der Kunde sein Einverständnis zur Veröffentlichung und weiteren Verwendung ohne jegliche Forderung gegenüber des Veranstalters. Die entstandenen Fotos können nach  Rücksprache vom Veranstalter zu Werbezwecken genutzt werden. Die Weitergabe des Materials und eine Verwendung durch Dritte ist dabei ausgeschlossen. Die urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte des dabei entstehenden kompletten Materials liegen bei Raoul Weber.

 

§ 14 Vorbehalt von Berichtigungen

 

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

 

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Itzehoe. Der Veranstalter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages insgesamt nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit nicht dispositives Gesetzesrecht zur Anwendung kommt, eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt.